In einem aktuellen Antrag fordert die CDU in der Bezirksvertretung II die Verwaltung auf, fürdie Zufahrt zur Rampe Campusbrücke von der Bahnallee kommend eine eindeutige und klareVerkehrsregelung zu treffen und eine entsprechende Beschilderung einzurichten. Zusätzlichist eine deutliche Gefahren-Kennzeichnung des Richtung Rampe mittig im Fahrwegbefindlichen Stützpfeilers vorzunehmen.Zwischenzeitlich sind die Arbeiten am Brückenpark mit der Rampe zur vielbefahrenenCampusbrücke abgeschlossen. Leider ist die Zufahrtsregelung für Radfahrende sehrungenügend. Es ist nicht klar ausgewiesen, ob sie den Fußweg (gemeinsam mit Fußgängernoder allein?) von der Bahnallee zur Rampe befahren dürfen oder nicht?Eine Einfahrt in die Einbahnstraße Friedrich-List-Straße ist entgegen der Fahrtrichtung nichtfür Radfahrende freigegeben, was durch die Kurve auch sehr gefährlich wäre.„Insoweit würde es sich anbieten, den „Einstieg“ zur Rampe an der Bahnallee deutlich zukennzeichnen (gern mit entsprechenden Markierungen auf dem Boden, bislang wird lediglichauf den Treppenaufgang hingewiesen) und die Freigabe für Radfahrende auch durch Schilderkenntlich zu machen.“ schlägt Matthias Itzwerth für die antragstellende CDU vor. Zusätzlich befindet sich im weiteren Fahrweg zur Rampe mittig ein Stützpfeiler, der bislangnicht besonders als Gefahrenstelle markiert ist. Insbesondere bei der Abfahrt von der Rampestellt dieses Hindernis ein großes Gefahrenpotenzial dar. Denkbar für die CDU wäre einefarbliche und reflektierende Kennzeichnung.
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