Aktuell wird in Politik und Stadtgesellschaft sehr kontrovers über den neuen
Landschaftsplanentwurf (LP-E) beraten. Ein Zeitungsartikel vom 04.01.2024 im Zuge der
Berichterstattungen über Deiche und die angespannte Hochwassersituation zum
Jahreswechsel in verschiedenen Teilen Deutschlands hat die CDU Opladen zum Anlass
genommen, einmal ganz genau auf die Auswirkungen für den Hochwasserschutz in diesem
Entwurf zu schauen. Holger Friedrich, Sprecher des Arbeitskreises Hochwasserschutz und
Gewässer NRW, in dem viele Deichverbände vertreten sind, wurde in dem Artikel wie folgt
zitiert: „Bei Deichen handelt es sich um technische Anlagen, die gehören nicht unter
Naturschutz gestellt.“
Genau darum geht es (u.a.) beim Landschaftsplan: Welche Flächen der Stadt sollen zukünftig
(weiterhin) als Landschaftsschutzgebiet (LSG) oder Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen
werden.
Im LP-E gibt es sowohl für NSG als auch LSG so genannte „Unberührtheiten“ („Regelungen zur
Unberührtheit rechtmäßig ausgeübter Nutzungen“), die nach Aussage der Verwaltung auch
im neuen LP zum Beispiel die Instandhaltung, Kontrolle und notwendigen Änderungen von
Deichanlagen grundsätzlich ermöglichen (sollen).
Nach den Starkregenereignissen im Juli 2021 ist allen Betroffenen aus Opladen sowie
Verantwortlichen klar, dass zwingend Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
rund um den Wiembach und die Wupper umgesetzt werden müssen. Dem Schutz durch
Deiche kommt hierbei eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere die Wupper verursachte
millionenschwere Schäden in Opladen, weil die Deiche nicht ausreichend hoch und
geschlossen gebaut waren (und es auch 2,5 Jahre später noch immer nicht sind). Insoweit geht
die CDU Opladen in den nächsten Jahren von deutlichen Baumaßnahmen an den Deichanlagen
für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes in Opladen aus.
Betrachtet man nun den von der Verwaltung vorgelegten LP-E unter diesem Gesichtspunkt,
dann ist Folgendes hinsichtlich der Deichanlagen am Wiembach und Wupper erkennbar: Diese
liegen entweder im LSG oder NSG, die Wiembachallee ist als Geschützter
Landschaftsbestandteil ausgewiesen.
Auf Nachfrage wurde von Seiten der Verwaltung auf die im LP-E enthaltenen Unberührtheiten
für NSG (Nrn. 9-11 und 13-14) sowie für LSG (Nrn. 10-12 und 14-15) hingewiesen. Demnach
sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Verkehrssicherungspflicht, Unterhaltung,
Instandhaltung und Wiederherstellung bestehender Anlagen, die Gewässerunterhaltung und –entwicklung im Sinne des Hochwasserschutzes im Einvernehmen mit der Unteren
Naturschutzbehörde von allen Verboten des Landschaftsplans unberührt.
Auszug aus Anlage 3.1 zur Vorlage 2023/2279, Textliche Darstellungen und Festsetzungen,
sowie Erläuterungen, S.11:
„Die Vorschriften der Hochwassermanagementrichtlinie (HWRM-RL) und der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind zu beachten. Insbesondere in Hochwasserrisikogebieten
an den Gewässern Rhein, Wupper, Wiembach, Mutzbach und Dhünn ist die Abstimmung mit
der Unteren Wasserbehörde (UWB) der Stadt Leverkusen vor Durchführung der Maßnahmen
erforderlich.“
„Auch wenn sicherlich Ausnahmetatbestände für die Deichanlagen im neuen LP
aufgenommen werden könnten, favorisieren wir eine vollständige Herausnahme der
Deichanlagen aus LSG, NSG oder als Geschützter Landschaftsbestandteil. Nur so ist aus
unserer Sicht sichergestellt, dass in den folgenden Jahren zwingend notwendige
Deichsanierungs- und Ausbaumaßnahmen rund um Wiembach und Wupper ohne jegliche
Restriktionen durch den LP und ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte durch weitere
Behörden erfolgen können.“ so Matthias Itzwerth von der CDU Opladen. Dafür wird sich die
CDU Opladen im Rahmen der aktuellen Beratungen zum LP-E für die hochwassergefährdeten
Bereiche an Wupper und Wiembach in Opladen einsetzen.
Auch wird interessant sein zu sehen, wie sich Wupperverband, die Technischen Betriebe
Leverkusen sowie der Deichverband im Rahmen der noch bevorstehenden Offenlage des LPE
zu diesen Festlegungen äußern werden.
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