Ende Januar 2022 wurde in der Presse über verschiedene Aktivitäten am Mühlengraben berichtet. Es fanden Ausbaggerarbeiten und Gehölzarbeiten statt, das Wasser des Mühlengrabens wurde komplett abgelassen, viele Fische verendeten. Dieses Vorgehen führte zu einer Nachfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II an die Verwaltung. In der aktuellen Ausgabe von „z.d.A. Rat“ vom 07.10.2022 wurden die Fragen beantwortet. Was da zu lesen ist verwundert die CDU in Opladen sehr.
Der Betreiber der Wasserkraftanlage in der Reuschenberger Mühle hatte Instandsetzungsmaßnahmen an der Turbine bei der hierfür zuständigen Oberen Wasserbehörde (OWB, Bezirksregierung Köln, Dez. 54) angemeldet. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bei der Stadt Leverkusen waren diese Arbeiten nicht angezeigt worden. Die UNB hätte, so die Antwort der Verwaltung, bei Kenntnis im Vorfeld vom Vorhabenträger Pläne und die Vorstellung notwendiger Handlungen für vorbeugende und vermeidende Maßnahmen (ggf. ökologische Baubegleitung, Artenschutzprüfung, landschaftspflegerischer Begleitplan) gefordert, da Verbotstatbestände nach Natur- und Artenschutzrecht (BNatSchG, Landschaftsplan Stadt Leverkusen) ausgelöst wurden.
Auch das Ablassen des Untergrabens war nicht mit der zuständigen OWB abgestimmt, ebenso nicht die Baggerarbeiten und die Sedimentlagerung uferseitig. Die der Bezirksregierung angezeigten Unterhaltungsmaßnahmen an der Turbine bedurften keiner Genehmigung durch die OWB. Die Trockenlegung, die Baggerarbeiten oder Rodungen am Mühlengraben wurden der OWB aber nicht angezeigt.
Im Zuge von Ortsterminen durch Mitarbeitende der UNB wurden die Schäden an Natur und Landschaft dokumentiert. Nach Aussage der Stadt wurden diverse Verbotstatbestände aus dem Landschaftsplan der Stadt Leverkusen und nach Bundesnaturschutzgesetz (Rodung Bäume und Ufervegetation in Vogelschutzzeit, Befahren der Schutzgebiete mit schwerem Gerät, nachweislich Tötung geschützter Fischarten durch Trockenlegung der Anlage) durch die anfänglich lediglich als Instandsetzungsmaßnahmen (Turbine) der Wasserkraftanlage bei der OWB Köln angemeldete Maßnahme ausgelöst.
CDU Opladen * Vorsitz: Matthias Itzwerth * 0178-1384502 * matthias.itzwerth [at] gmail.com
Zu den Baggerarbeiten heißt es ganz deutlich in der Antwort der Stadt: „Die umfangreichen Baggertätigkeiten wurden nicht beantragt oder genehmigt.“ Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) bei der Stadt Leverkusen als für die Abfallentsorgung zuständige Sonderordnungsbehörde ist nunmehr auf den Betreiber der Wasserkraftanlage zugegangen. Sie wird auf eine
ordnungsgemäße Entsorgung der im Uferbereich abgelagerten und eingebrachten Schlämme, ggf. unter Hinzuziehung gutachterlicher
Begleitung, hinwirken. Denn es sei rechtlich nicht zulässig, den Schlamm wieder in das Gewässer einzubringen und die Arbeiten damit rückgängig zu machen, da dieser den Abfallbegriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt
und somit eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erfolgen hat.
„Es macht einen schon sprachlos, wie rücksichtslos durch den Betreiber der Wasserkraftanlage in die Natur am Mühlengraben eingegriffen wurde, ohne dass entsprechende Anträge oder gar Genehmigungen vorlagen.“ so Matthias Itzwerth vom Ortsverband Opladen.
Am Ende teilt die Verwaltung noch mit, dass hinsichtlich der eingetretenen Schäden an Natur und Landschaft und der nicht ordnungsgemäßen Abfallentsorgung seitens der betroffenen Sonderordnungsbehörden eine gemeinsame rechtliche Verfolgung abgestimmt wird. Die Prüfung zur Einleitung eines Ordnungsverfahrens dauert noch an, da hierzu alle umweltrechtlichen Tatbestände der betroffenen Fachgesetze einbezogen werden müssen.
Die CDU Opladen bleibt an der Sache dran, denn solche Umweltvergehen müssen deutlich sanktioniert werden. Denn es ist unsere Natur, die dabei zerstört wird.
Verantwortlich:
CDU Opladen
c/o Matthias Itzwerth
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