CDU fordert von der Stadt weiterhin Kostenübernahme der SchülerTickets für Schülerinnen und Schüler der ausgelagerten Theodor-Heuss-Schule

20.05.2022
Pressemitteilung

Das Hochwasserereignis im Juli 2021 hat das Gebäude der Theodor-Heuss-Realschule (THRS) in Opladen so stark geschädigt, dass seit dieser Zeit eine Nutzung ausgeschlossen ist. Die Schülerinnen und Schüler wurden auf zwei Standorte verteilt (GGS Steinbüchel und Montanus-Realschule). Aktuell ist der Rückzugstermin für den Schuljahresbeginn 2024/2025 terminiert.

Bislang wurden die Kosten für das SchülerTicket von der Stadt vollständig übernommen, da viele Kinder nun einen erheblich weiteren Schulweg zurücklegen müssen. Im Sinne der Gleichbehandlung wurden auch für die Schülerinnen und Schüler, die bereits vorher über ein Schülerticket verfügten, die Fahrtkosten erstattet.

Obwohl in einer Pressemitteilung der Stadt vom 29.7.2021 mitgeteilt wurde, dass den Eltern keine Kosten für außerordentliche Fahrten entstehen werden, soll sich das laut einem Schreiben der Stadt Leverkusen vom März 2022 nun ändern. Darin wurden die Eltern informiert, dass sofern ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 ein SchülerTicket benötigt wird, eine reguläre Antragsstellung über die Schule erforderlich ist und die kompletten Fahrtkosten selbst zu tragen sind.

Matthias Itzwerth, Mitglied im Bezirk II, merkt an: „Es war nicht die Entscheidung vieler Eltern, dass ihre Kinder für die Fahrt zur Schule und zurück ein SchülerTicket benötigen. Die Entscheidung für die Theodor-Heuss-Realschule war in vielen Fällen durch die örtlichen Begebenheiten – also fußläufige Erreichbarkeit – beeinflusst. Nun müssen viele Kinder schon seit fast einem Jahr durch die hochwasserbedingte Auslagerung den weiteren Schulweg in Kauf nehmen und sind auf den Bus angewiesen.“

Bezirk II-Mitglied Matthias Itzwerth betont weiterhin: „Wir fordern die Stadt auf, auch im kommenden Schuljahr die Kosten für das SchülerTicket zu übernehmen. Es ist nicht zumutbar, dass die Eltern, deren Kinder ungewollt über einen langen Zeitraum einen deutlich längeren Schulweg in Kauf nehmen müssen, diese zusätzlichen Kosten tragen müssen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller von der Auslagerung betroffenen Eltern sollte das in Gänze für alle Tickets geschehen.“

Weiterhin soll durch die Stadt geprüft werden, ob die zusätzlich entstehenden Kosten als erweiterte Flutkosten beim Land mit der Bitte um Erstattung gemeldet werden können.