Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern ein Konzept zur Einführung eines anonymen Krankenscheins nach dem Vorbild von Köln erarbeitet werden kann. Diese Prüfung beinhaltet eine Prüfung des Personenkreises und der finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Deutschland hat sich verpflichtet das Recht eines jeden Menschen das für ihn erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zu garantieren. Leverkusen ist eine soziale Stadt. Daher müssen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die besondere Unterstützung seitens der Verwaltung und der Politik brauchen, eine herausgehobene Rolle spielen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen durch ihre ganz persönliche Lebensgeschichte aus den Rastern des Sozialstaates herausfallen. Zu dieser Gruppe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern gehören vor allem die, die auf keine Krankenversicherung bei der ärztlichen Versorgung zurückgreifen können. Immer mehr Menschen verfügen über keine eigene Krankenversicherung und haben somit keinen gesicherten Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung. Das Modell des anonymisierten Krankenscheins stellt eine Möglichkeit dar, diesen Menschen zu unterstützen, ohne sie in ihren persönlichen Lebenssituationen abzuwerten oder durch unnötige bürokratische Herausforderungen von ihrer Inanspruchnahme auf das Recht einer gesundheitlichen Versorgung abzuhalten. Die Stadt Köln hat kürzlich die Einführung eines anonymisierten Krankenscheins beschlossen.
Dieser richtet sich vor allem Menschen ohne Krankenversicherung, ohne festen Wohnsitz oder ohne geregelten Aufenthaltsstaus. Diese können sich anonym beim örtlichen Gesundheitsamt einen AKS abholen und damit Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung erhalten. Das Kölner Modell ist dabei vorbildlich. Derzeit ist in Leverkusen eine Umsetzung und damit auch eine nachhaltige Kostenabwägung noch nicht möglich.
Daher wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern ein Konzept zur Einführung auch in Leverkusen möglich und notwendig ist. Diese Prüfung schließt eine Prüfung der möglichen Adressaten und der Größe des Personenkreises ein, der auf ein entsprechendes Angebot angewiesen sein könnte. Das Prüfungsergebnis wird dem Ausschuss wieder vorgelegt, der dann über entsprechende Maßnahmen zu beraten hat. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt soll dabei auch ein besonderer Fokus auf die finanziellen Konsequenzen einer Umsetzung gelegt werden. Zudem sollte die Verwaltung im Rahmen der Konzeptentwicklung auf die Hilfsdienste in Leverkusen zu gehen, und eine Einbindung dieser diskutieren. Der Zugang zu einer umfangreichen Krankenversorgung muss in Deutschland unabhängig individueller Lebenssituation, wie beispielsweise einer Wohnungslosigkeit oder eines nicht geklärten Aufenthaltsstatus, möglich sein. Daher sollte die Stadt Leverkusen perspektivisch die Einführung eines entsprechenden Modellprojekts anstreben.
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