Antrag Schul- und Kita-Bau GmbH

15.01.2024

1. Der Rat erkennt den dringenden Handlungsbedarf bei der Modernisierung, dem Neubau oder dem Ausbau von Schulen (einschließlich Turnhallen) und Kindertagesstätten an.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Gründung einer stadteigenen Schul- und KiTa-Bau Leverkusen GmbH zu prüfen, im Zuge des Prozesses offene Fragen zu klären, Vor- und Nachteile zu identifizieren und dem Rat das Ergebnis mit einem Entscheidungsvorschlag in der Sitzung am 26.08.2024 vorzustellen.

3. Bei dieser Prüfung sollte explizit auch der Frage nachgegangen werden, inwieweit es möglich wäre, die nbso GmbH nach Auslaufen des aktuellen Gesellschaftszweckes sowohl personell als auch strukturell mit dieser neuen Aufgabe zu betrauen.

Begründung:
Die Herausforderungen beim Bauen und Sanieren von Schulen und Kindertagesstätten werden immer grösser. Hier müssen die vorhandenen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten neu bewertet werden. Mit der Gründung einer entsprechenden „Bildungsbau Gmbh“ als städtische Tochter gäbe es eine Möglichkeit, die es ernst und intensiv zu prüfen gilt. Das zeitnahe Auslaufen des „Erfolgsmodells nbso GmbH“ ist vielleicht eine denkbare Möglichkeit, um vorhandene Strukturen, Räumlichkeiten, Personal und Erfahrungen für unsere Stadt weiter zu nutzen. Wir setzen dabei auf eine enge Vernetzung von Verwaltung und künftiger Schul- und Kita-Bau Leverkusen GmbH.

Hier sehen wir auch eine reelle Chance, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung endlich wirksam zu entlasten und bestimmte Aufgaben an die neu zu errichtende GmbH zu übertragen. Dadurch werden auch wieder Ressourcen in der Verwaltung für andere wichtige Vorhaben freigesetzt.

Das Thema Schul- und Kita- Bau einschließlich notwendiger Renovierungen und Sanierungen ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, auch in unserer Stadt. Die Städte Köln, Düsseldorf und Bergisch Gladbach haben die Möglichkeit einer städtischen GmbH bereits vor Jahren erfolgreich und nachweislich umgesetzt. Hier gilt es, im Rahmen des verwaltungsseitigen Prüfprozesses auch deren Erfahrungen einzuholen.