Ein weiterer Schritt hin zu einer besseren Rad-Mobilität
In der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 27.11.2023 wurde mit großer Mehrheit ein Antrag der CDU-Fraktion beschlossen: „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“.
Mit Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist seit dem 28. April 2020 auch der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrerende möglich (Zeichen 721: „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“). Radfahrende dürfen auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel eigentlich Rot zeigt. Der „Grüne Pfeil für Radfahrende“ gehört zu einer guten Infrastruktur, verkürzt er doch die Wartezeiten an Ampelkreuzungen. Es gilt: Auch Kleinigkeiten entscheiden über die Attraktivität des Radverkehrs. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien werden bereits seit Jahren positive Erfahrungen damit gemacht. Aber auch unsere größeren Nachbarn sind uns hier bereits einen Schritt voraus: In Köln wurden bis Ende 2023 mittlerweile 54 solcher Grünpfeile für Radfahrende eingerichtet. Düsseldorf feierte im September 2023 sogar den 100. Grünpfeil für Radfahrende.
Nach der Zustimmung zum Antrag der CDU wird nun die Verwaltung prüfen, welche Ampelkreuzungen im Stadtgebiet sich grds. für das Anbringen des Verkehrszeichens 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eignen. An drei geeigneten Kreuzungen im Stadtgebiet soll dann dieses Verkehrszeichen angebracht und mit einer entsprechenden Info-Kampagne in den Print- und Sozialen Medien begleitet werden. Über die Ergebnisse ist dem Rat zu berichten, um über eine mögliche Ausweitung im Stadtgebiet zu entscheiden.
„Auf meiner Rad-Pendelstrecke ins Büro nach Düsseldorf überquere ich einzelne Kreuzungen mit diesem Verkehrszeichen und konnte die Vorteile für Radfahrende bereits häufig schon selbst erleben.“ so Matthias Itzwerth (CDU), einer der Antragsteller und selbst passionierter Radfahrer.
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