In einem aktuellen Antrag fordert die CDU in der Bezirksvertretung II die Verwaltung auf, für die Zufahrt zur Rampe Campusbrücke von der Bahnallee kommend eine eindeutige und klare Verkehrsregelung zu treffen und eine entsprechende Beschilderung einzurichten. Zusätzlich ist eine deutliche Gefahren-Kennzeichnung des Richtung Rampe mittig im Fahrweg befindlichen Stützpfeilers vorzunehmen.
Zwischenzeitlich sind die Arbeiten am Brückenpark mit der Rampe zur vielbefahrenen Campusbrücke abgeschlossen. Leider ist die Zufahrtsregelung für Radfahrende sehr
ungenügend. Es ist nicht klar ausgewiesen, ob sie den Fußweg (gemeinsam mit Fußgängern oder allein?) von der Bahnallee zur Rampe befahren dürfen oder nicht?
Eine Einfahrt in die Einbahnstraße Friedrich-List-Straße ist entgegen der Fahrtrichtung nicht für Radfahrende freigegeben, was durch die Kurve auch sehr gefährlich wäre.
„Insoweit würde es sich anbieten, den „Einstieg“ zur Rampe an der Bahnallee deutlich zu kennzeichnen (gern mit entsprechenden Markierungen auf dem Boden, bislang wird lediglich auf den Treppenaufgang hingewiesen) und die Freigabe für Radfahrende auch durch Schilder kenntlich zu machen.“ schlägt Matthias Itzwerth für die antragstellende CDU vor.
Zusätzlich befindet sich im weiteren Fahrweg zur Rampe mittig ein Stützpfeiler, der bislang nicht besonders als Gefahrenstelle markiert ist. Insbesondere bei der Abfahrt von der Rampe stellt dieses Hindernis ein großes Gefahrenpotenzial dar. Denkbar für die CDU wäre eine farbliche und reflektierende Kennzeichnung.
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