Aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die Verzinsung von Steuererstattungen bzw. -forderungen mit 6,00% als verfassungswidrig anzusehen ist, fordert die CDU Leverkusen eine Überprüfung der Gebührenkalkulation. Die Stadt kann derzeit bei der Festlegung ihrer Gebührensätze für die Verzinsung des Kapitals einen Zinssatz von bis zu 5,742% berücksichtigen.
„Wir wollen das Urteil des BVerfG nutzen, damit nun auch bei der städtischen Gebührenkalkulation eine realitätsnahe und faire Verzinsung erfolgt“, erläutert Moritz Dahm, Mitglied im Finanzausschuss. „Gerade in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase ist ein Zinssatz von knapp unter 6,00% nicht mehr gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu rechtfertigen. Dies ist jetzt eindeutig klargestellt worden“, so Dahm weiter.
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU, Frau Annegret Bruchhausen-Scholich fügt hinzu: „In der Vergangenheit gab es wegen der Höhe der berücksichtigten Zinssätze immer wieder politische Diskussionen. Unser Ziel ist es nun, eine faire und angemessene Gebührenkalkulation für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.“
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