CDU-Fraktion fordert die Überprüfung der Gebührenkalkulation
Aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die Verzinsung von Steuererstattungen bzw. -forderungen mit 6,00% als verfassungswidrig anzusehen ist, fordert die CDU Leverkusen eine Überprüfung der Gebührenkalkulation. Die Stadt kann derzeit bei der Festlegung ihrer Gebührensätze für die Verzinsung des Kapitals einen Zinssatz von bis zu 5,742% berücksichtigen. „Wir wollen das Urteil des