Mit Antrag vom 20. April 2021 haben die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Delegation von Ratsbefugnissen auf den Hauptausschuss beantragt. Dieser Antrag wurde von der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der Ratsmitglieder unterstützt. In Bezug auf das Abstimmungsverfahren teilte das Verwaltungsgericht Köln fernmündlich mit, dass Bedenken gegen das gewählte Abstimmungsverfahren bestünden, da die Ratsmitglieder, die den Antrag unterzeichnet hatten, nicht nochmals befragt worden seien. Aufgrund dieses fernmündlichen Hinweises und der damit bestehenden Rechtsunsicherheit hat die Stadt die für den 17. Mai 2021 geplante Hauptausschusssitzung vorsichtshalber abgesagt. Ein Schriftstück des Verwaltungsgerichts liegt allerdings nicht vor. In der Öffentlichkeit wurde fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass ein gerichtlicher Beschluss vorliegt.
Für die antragsstellenden Fraktionen stellte sich nun die Frage der Erneuerung des Antrags und der Heilung des Formfehlers. Zum jetzigen Zeitpunkt nehmen die Antragssteller Abstand davon, da sich die Delegation ausschließlich an Inzidenzzahlen und den für alle geltenden Einschränkungen orientieren muss. Da aktuell die Inzidenzzahl erfreulicherweise stark rückläufig ist, ist die Grundlage für Präsenzsitzungen des Rates – unter allen Sicherheitsmaßnahmen – wieder gegeben. Die nun für den 31. Mai 2021 einberufenen Sitzungen von Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss und Rat werden unter den bestehenden Hygienevorschriften durchgeführt. Die politische Arbeit kann damit auch in der weiterhin bestehenden Pandemie fortgesetzt werden.
Die Vorsitzenden der Fraktionen erklären: „Unser Ziel war und ist es, verantwortungsvoll zu handeln. Das heißt: Bei hohen bzw. steigenden Inzidenzzahlen Möglichkeiten zu suchen, die Anzahl der gemeinsam tagenden Mandatsträger:innen zu reduzieren und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Politik aufrecht zu erhalten. Genau dieser Maxime trägt die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, die Befugnisse unter bestimmten Bedingungen auf Zeit zu übertragen, Rechnung. Nicht mehr und nicht weniger ist Grundlage unseres Antrags. Wir behalten uns vor, den Antrag bei gegebenenfalls erneut steigenden Zahlen nochmals zu stellen, auch wenn wir hoffen, dass die Pandemie mit dem Fortschreiten der Impfkampagne weiter eingedämmt werden kann.“