Aktuelles CDU Leverkusen

Für die Eltern sind die seit dem 26.04. in NRW in Kraft getretenen Regelungen eine deutliche Verbesserung zum letzten Lockdown. Durch die zahlreichen Härtefallregelungen haben mehr Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung. Auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, sind berechtigt. Dafür müssen Eltern mit einer schriftlichen Erklärung versichern, dass ihr Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Für die Tagespflegepersonen bieten die aktuellen Regelungen allerdings keinen Grund zur Freude.
Paloma Krassa, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU- Fraktion Leverkusen sagt dazu: „Die Notbetreuung stellt für die Erzieherinnen, Erzieher und insbesondere auch für die Tagespflegepersonen eine Herausforderung dar. Mich haben zu diesem Thema seit letzter Woche etliche Anrufe und Nachrichten erreicht. Es fielen Sätze wie ”Ich weiß nicht mehr weiter“ oder ”Ich bin am Ende meiner Kräfte angelangt”. Da sind z.B. die Erzieherinnen, Erzieher und Tagespflegepersonen, die selbst Eltern sind und die Betreuung ihrer eigenen Kinder sicherstellen müssen. Die Notbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule endet oft vor der Notbetreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege, sodass hier Betreuungslücken entstehen. Besonders betroffen sind einige Tagesmütter, die die Tagespflege Zuhause betreiben. Hier gilt es Tagespflegekinder, die eigenen Kinder im Homeschooling und den Lebenspartner im Homeoffice unter einen Hut zu bekommen. Auch der fehlende Freizeitausgleich wird für immer mehr Menschen, darunter auch Erzieherinnen, Erzieher und Tagespflegepersonen, zur Belastungsprobe.
Die hohen Inzidenzwerte bei Kindern führen zu großer Unsicherheit. Anders als in Schulen, besteht für den Besuch der Kita oder der Kindertagespflege keine Testpflicht. Eine Anfrage von mir an die Stadt Leverkusen vom 22.04., u.A. zu den Inzidenzwerten bei Kindern, wurde bis heute nicht beantwortet. Besonders die Tagespflegepersonen machen sich Gedanken, da die Meisten von ihnen bisher nur ihre erste Impfung erhalten haben.
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Leverkusen, 5. Mai 2021
– Seite 2 – Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 05.05.2021
Während die Betreuungszeit in den meisten Kitas um bis zu 10 Stunden reduziert wurde, müssen Tagespflegepersonen die volle Betreuungszeit anbieten. Erschwerend kommt die Regelung hinzu, dass pro Pflegeperson 5 Kinder angemeldet werden dürfen und diese Pflegeperson dann diese Kinder persönlich betreuen muss. Dies führt in Großtagespflegen im Extremfall dazu, dass 2 Pflegepersonen gemeinsam zwei Kinder für bis zu 9 Stunden betreuen, weil die Kinder jeweils auf eine der Pflegepersonen angemeldet sind. Ich unterstütze die Tagespflegepersonen in ihrer Forderung, diese Regelung für die Zeit der Notbetreuung aufzuheben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Pflegepersonen in solchen Fällen nicht abwechseln oder aufteilen dürfen und bis zu 5 Kinder alleine betreuen, unabhängig davon, auf welche Pflegeperson die Kinder gemeldet sind. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass in der Tagespflege keine Stundenreduzierung erfolgt, könnten sich die Fachkräfte somit wenigstens gegenseitig ein wenig entlasten.
Das meist geschilderte Problem sind aber zu volle Kitas und Tagespflegen. Grundsätzlich begrüße ich es sehr, dass im Vergleich zum letzten Lockdown deutlich mehr Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben und die Eltern entlastet werden. Trotzdem appelliere ich an alle Eltern: Bitte überlegen Sie gut, in welchem Rahmen Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Auch wenige Stunden weniger wären eine Entlastung für die Menschen, die jeden Tag liebevoll ihre Kinder betreuen.“