Die CDU Leverkusen setzt sich für eine Verlängerung der Gaststättenerlaubnis der gastronomischen Betriebe in Leverkusen ein.
Nach Ablauf eines Jahres ohne Ausübung der Tätigkeit oder Öffnen des gastronomischen Betriebes droht den Inhabern der Gaststättenerlaubnis kraft Gesetzes das Erlöschen dieser Erlaubnis. Um die Betroffenen zu entlasten, soll die Stadt die Frist für den Ablauf der Gaststättenerlaubnis bis zum 31. August 2021 verlängern.
„Einige gastronomische Betriebe wie etwa Kneipen oder Bars können in Leverkusen seit Mitte März 2020 dauerhaft gar nicht oder nur sehr eingeschränkt öffnen. Um die Betroffenen in dieser schweren Zeit zu entlasten, soll die Stadt die Frist verlängern“, setzt sich der Küppersteger René Mayer ein.
Der Antrag auf Fristverlängerung des Gaststättenbetriebs soll also erst dann wieder erforderlich werden, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt wieder geöffnet wurde.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU Stefan Hebbel erklärt hierzu: „Die Fristverlängerung ist eine sinnvolle Ergänzung zu den vom Rat der Stadt Leverkusen im Jahre 2020 beschlossenen Ausnahmegenehmigungen und Gebührenbefreiungen.“