„Musikalische Bildung von Anfang an und ein Leben lang. Vom pränatalen Musizieren bis zur Begleitung der Sterbephase mit Musik: Musik trägt zu einem menschenwürdigen Leben und einer positiven Wahrnehmung des eigenen Lebens bei. Neben allen nachweisbaren Wirkungen auf Geist, Körper und Seele des Individuums wirkt sich Musik außerdem auch auf das soziale Verhalten von Menschen aus und fördert so den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. In der täglichen Erfahrung mit Musik, mindestens aber mit Geräusch, gilt es vor dem Hintergrund der multimedialen Reizüberflutung, die Potentiale des bewussten Hinhörens zu stärken.“

(Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Präsident des Deutschen Kulturrats)

 

Unsere Musikschule, die musikalische Breitenarbeit und Förderung besonderer musikalischer Begabungen gleichermaßen leistet und das zu bezahlbaren Preisen, dieses größte und nachhaltig wirksamste „Jugendhaus“ unserer Stadt bedarf unserer vollster Unterstützung – und das gerade in Coronazeiten.

 

Zum Erfolg der Musikschule tragen auch rund 40 Honorarkräfte bei, das sind mehr als die Hälfte der Lehrkräfte an der Musikschule. Sie alle erbringen hervorragende qualitätsvolle Arbeit und stärken damit den Kulturstandort Leverkusen gemäß dem Motto „Leverkusen ist KULTur“.

 

Die Initiative der CDU-Fraktion basiert auf die derzeitige Diskussion der Förderung des NaturGutes Ophoven.

 

Hier hatte die CDU-Fraktion die Initiative ergriffen und zur Sicherung der bedeutsamen Arbeit des NaturGutes als unbürokratische Soforthilfe einen vorerst einmaligen Zuschuss für die Monate April bis Juni in Höhe von 60.000 Euro (20.000 Euro/Monat) beantragt. Dies geschah auf das ungeprüfte Petitum des NaturGutes Ophoven. Einen Verwendungsnachweis sieht die CDU-Fraktion als selbstverständlich an.

 

Grundsätzlich ist die CDU-Fraktion bereit, die Zuwendungen aufzustocken, setzt aber voraus, dass zunächst der Corona bedingte Fehlbetrag schlüssig dargelegt wird und es einen vorläufigen Finanzierungsplan des NaturGutes bis Ende 2020 gibt.

In diesem Punkt sieht die CDU-Faktion eine Übereinstimmung mit der Ratsfraktion Opladen Plus.

 

Erstaunlich ist schon der ausgelöste Überbietungswettbewerb.

Möchte die Fraktion der GRÜNEN kurzerhand den von der CDU beantragten Unterstützungszeitraum um weitere drei Monate verlängern (Juli – September), so konnte durchaus erwartet werden, dass die SPD-Fraktion im Bieterwettbewerb noch eins oben draufsetzt und auf eine Verlängerung um weitere drei Monate dringt, dann eben bis Ende des Jahres.

 

Nun ist aber die SPD-Fraktion auf einen ganz außergewöhnlichen, geradezu skurrilen Vorschlag gekommen. Sie möchte prüfen lassen, ob die Personalkosten des Fördervereins NaturGut Ophoven e.V. „dauerhaft in den Kernhaushalt“ der Stadt Leverkusen übertragen werden können. Das wär dann die Übernahme der Personalkosten von 30 festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fördervereins.

 

Fraktionsvorsitzender Stefan Hebbel: „Der Rat der Stadt Leverkusen legt auf Vorschlag des Kämmerers in den jährlichen Haushaltsplänen die Budgets für die Fachdezernate fest. Die Herauslösung einer einzelnen Position und Übertragung in den Kernhaushalt für sich wäre schon absolut einmalig und hielte einer Überprüfung durch die Kommunalaufsicht sicher nicht stand.“

 

Hinzu käme aber noch der besondere Umstand, dass nach Auffassung der SPD die Stadt Leverkusen Personalkosten eines Vereins übernehmen soll. Den gleichen Anspruch hätten dann gleichermaßen auch z.B. Sportvereine, Jugendverbände, Schulvereine und zum Beispiel die Fördervereine Schiffsbrücke Wuppermündung, Freudenthaler Sensenhammer. Eine solche Umsetzung wäre geradezu revolutionär, aber durch kein Haushaltsrecht gedeckt, insofern voll illusionär.

 

Demgegenüber steht nunmehr das Anliegen der CDU-Fraktion, dass sich die Stadt verantwortungsvoll gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigt, denen sie auch unmittelbar verpflichtet ist.

Es geht darum, den Honorarkräften der Musikschule der Stadt Leverkusen in Zeiten von Corona nach dem Ausfall sonstiger Einnahmen (z.B. Konzerte) die Lebensgrundlage mit abzusichern. Den auf Honorarbasis angestellten städtischen Musiklehrerinnen und –lehrern und deren Familien sind wir das schuldig.