MIT Leverkusen begrüßt Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung und damit das Ende der Verunsicherung vieler Geschäftsführer kleiner Betriebe (und ihrer Mitarbeiter), ganz sicher auch in Leverkusen.
Nach einem vom Bundessozialgericht am 24. 11. 2005 gefällten Grundsatzurteil drohte tausenden kleinen GmbHs die Nachzahlung von Rentenbeiträgen von bis zu 55.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung hat beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH-Gesellschafter - Geschäftsführern über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Der Vorsitzende der MIT Leverkusen, Helmut Nowak, hat über dieses problematische Urteil bereits am 7. 3. 2006 den Medien berichtet.
„Wir begrüßen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich“, zeigte sich Helmut Nowak erfreut. „Wir, als Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, hatten uns massiv bis zur Bundesebene gegen die drohenden Nachzahlungen gewehrt“, erklärt Nowak. „Wir betrachten das Ergebnis als Teilerfolg unserer Initiative.“
Die MIT Leverkusen fordert von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering nun eine zeitnahe Vorlage eines Gesetzes, welches die GmbH-Geschäftsführer verbindlich vor der gesetzlichen Rentenversicherung bewahrt. „Die Bundesregierung muss nun umgehend die gesetzlichen Grundlagen ändern, damit wir eine ähnliche Diskussion nicht noch einmal führen müssen“, meint Helmut Nowak. |