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Arbeitsplätze in Gefahr

Leverkusen, 7. 3. 2006

MIT Leverkusen sieht nach Urteil zur Rentenversicherungspflicht viele Leverkusener Arbeitsplätze in Gefahr

Zur Rentenversicherung hatte das Bundessozialgericht am 24. 11. 2005 ein Grundsatzurteil gefällt und im Februar 2006 näher erläutert. Per Gesetz waren demnach seit dem Jahre 1998 auch arbeitnehmerähnliche Selbständige in die Rentenversicherungspflicht einbezogen, die keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind. Damit kommen auf tausende Geschäftsführer von kleinen GmbHs, den so genannten Ein-Mann-GmbHs, Rückforderungen der Sozialversicherungsträger zu.

„Die Änderung der gesetzlichen Basis, auf Grund derer das Bundessozialgericht entschieden hat, wurde 1998 noch von Rot-Grün gegen den vehementen Widerspruch der Union beschlossen. Nun stehen viele Mittelständler auch in Leverkusen vermutlich vor großen Liquiditätsproblemen“, befürchtet das Mitglied des Bundespräsidiums der MIT und Vorsitzender der MIT Leverkusen, Helmut Nowak.

Ausgerechnet in einer Zeit, in der sich der Mittelstand bereits durch die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und die Erhöhung der Pauschalabgaben auf die Minijobs besonderen Belastungen ausgesetzt sieht, kommt nun noch die Rückforderung auf Grund einer Rentenversicherungspflicht hinzu. Die MIT Leverkusen lehnt eine Rentenversicherungspflicht für Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH ebenso wie für GmbH-Geschäftsführer generell ab. „Eine Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer ist absurd. Es handelt sich hierbei ausgerechnet um jene Berufsgruppe, die über Jahrzehnte hinweg naturgemäß privat für das Alter vorgesorgt hat“, erklärt Nowak. Die MIT Leverkusen fordert daher die Bundesregierung auf, zumindest dafür zu sorgen, das rückwirkende Beitragsforderungen unterbleiben und die gesetzlichen Grundlagen unverzüglich zu ändern und den betreffenden § 2 Abs.1 Nr. 9 SGB VI entsprechend anzupassen.

Es gibt nahezu eine Million kleine GmbHs in Deutschland, häufig in der Version der so genannten Ein-Mann-GmbH, „Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass wieder der kleine Mittelständler zur Sanierung der Kassen, diesmal der Rentenkasse, herangezogen wird“, meint Helmut Nowak. Die MIT Leverkusen befürchtet im Gegenzug zu den Millioneneinnahmen der Rentenkasse eine Welle von Insolvenzen und den Verlust tausender Arbeitsplätze beim deutschen Mittelstand. „Die Rückforderungen übersteigen die Liquiditätsgrenze des bereits heute eigenkapitalschwachen Mittelstandes bei Weitem“, sagt der Kreisvorsitzende. Nach Ansicht der MIT Leverkusen bedarf es endlich eines mittelstandsfreundlichen Signals im Interesse von mehr Beschäftigung und Wachstum. Eine Rentenversicherungspflicht für tausende Geschäftsführer von kleinen GmbHs ist das genaue Gegenteil, wodurch auch der Mittelstand und viele Arbeitnehmer auch in Leverkusen betroffen sein werden.

ViSdP:
Helmut Nowak
Mitglied des Bundespräsidiums und Kreisvorsitzender der MIT Leverkusen der CDU/CSU
Virchowstraße 43, 51375 Leverkusen
[Helmut Nowak]

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